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Allgemeine Einkaufsbedingungen
DJ-Industrieteilehandel (Inh. Danijel Jeremic) — B2B-Ankauf
ℹ️ Hinweis: Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen (AEB) gelten ausschließlich für den Ankauf von Waren (Industriekomponenten, Ersatzteile, Lagerauflösungen, Restposten) durch DJ-Industrieteilehandel von gewerblichen Verkäufern (B2B). Sie sind nicht anwendbar auf den Verkauf von Waren durch DJ-Industrieteilehandel an Kunden.
§ 1 Geltungsbereich und Allgemeines
- Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen (nachfolgend „AEB") gelten für alle Verträge, Vereinbarungen und Rechtsgeschäfte, bei denen der Käufer Ware (insb. Industriekomponenten, Ersatzteile, Lagerauflösungen, Restposten) von Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Verkäufer") ankauft.
- Diese AEB gelten ausschließlich. Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Verkäufers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Käufer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
§ 2 Angebot, Anbahnung und Vertragsschluss
- Bietet der Verkäufer dem Käufer Posten oder Lagerbestände zum Kauf an (z. B. per E-Mail, Excel-Liste), stellt dies ein Angebot an den Käufer dar.
- Ein rechtsverbindlicher Ankaufvertrag kommt erst zustande, wenn der Käufer das Angebot des Verkäufers oder eine vereinbarte Artikelliste ausdrücklich in Textform (z. B. per E-Mail durch eine formelle Bestätigung oder Zusendung einer Gutschrift) annimmt.
§ 3 Beschaffenheit der Ware und Angaben des Verkäufers
- Der Verkäufer sichert zu, dass die Beschaffenheit der angebotenen Ware (insbesondere Menge, Artikelnummern, technischer Zustand, optischer Zustand, Vollständigkeit) exakt den Angaben in der vorab übermittelten Artikelliste, Beschreibung oder den Fotos entspricht.
- Der Verkäufer garantiert ausdrücklich, dass die Ware funktionstüchtig ist, sofern nicht vor Vertragsschluss ausdrücklich und schriftlich das Gegenteil (z. B. Deklaration als „defekt" oder „ungeprüft") vereinbart wurde.
- Entspricht die gelieferte Ware nicht den vereinbarten Angaben oder weicht die Stückzahl negativ ab, ist der Käufer berechtigt, den Kaufpreis anteilig zu mindern oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Die Kosten für den Rücktransport fehlerhafter oder nicht vereinbarter Ware trägt der Verkäufer.
§ 4 Eigentumsverhältnisse und Rechte Dritter
- Der Verkäufer versichert und garantiert ausdrücklich, dass er der uneingeschränkte, rechtmäßige Eigentümer der angebotenen Ware ist und frei über diese verfügen kann.
- Der Verkäufer garantiert, dass die Ware frei von Rechten Dritter ist (z. B. Eigentumsvorbehalte von Vorlieferanten, Pfandrechte, behördliche Beschlagnahmungen oder Sicherungsübereignungen an Banken).
- Der Verkäufer stellt den Käufer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung von Eigentums- oder sonstigen Rechten an der Ware gegen den Käufer geltend gemacht werden.
§ 5 Preise, Lieferung und Gefahrenübergang
- Der im Ankaufvertrag vereinbarte Preis ist ein Festpreis. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, versteht sich der Preis inklusive Verpackungs- und Transportkosten bis zum Lager des Käufers (Lieferung frei Haus).
- Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht erst mit der ordnungsgemäßen Übergabe der Ware am Geschäftssitz/Lager des Käufers auf diesen über.
§ 6 Untersuchung der Ware und Mängelanzeige
- Da es sich beim Ankauf von Lagerbeständen und Industriedemontagen um gebrauchte Postengeschäfte handelt, ist der Käufer berechtigt, die Ware innerhalb einer angemessenen Frist nach Anlieferung stichprobenartig auf Mängel, Vollständigkeit und Identität zu prüfen.
- Eine Rüge wegen offensichtlicher Mängel, Falschlieferung oder Fehlmengen ist rechtzeitig, wenn sie innerhalb von 10 Werktagen nach Übergabe der Ware am Lager des Käufers an den Verkäufer abgesendet wird. Verdeckte Mängel können innerhalb von 5 Werktagen nach Entdeckung gerügt werden.
§ 7 Zahlungsbedingungen
Die Zahlung des vereinbarten Ankaufpreises erfolgt nach vollständiger und mängelfreier Lieferung der Ware sowie nach Erhalt einer ordnungsgemäßen Rechnung des Verkäufers bzw. durch Erstellung einer Gutschrift durch den Käufer innerhalb von 14 Tagen, sofern keine abweichende Zahlungsfrist vereinbart wurde.
§ 8 Schlussbestimmungen, Gerichtsstand und anwendbares Recht
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Ankaufvertrag ist der Geschäftssitz des Käufers.